Elektromobilität
Förderung: Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus
Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ – wer profitiert, was wird bezuschusst, und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.
Aktualisiert: Juli 2026 · ca. 8 Min.
Mit dem Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ fördert der Bund den Aufbau von Ladeinfrastruktur dort, wo Menschen wohnen. Antragstellende sind in der Regel Eigentümerinnen und Eigentümer – nicht Mieter. Die Förderung richtet sich an Mehrparteienhäuser und unterstützt vor allem Vorverkabelung und Ladepunkte an wohnbezogenen Stellplätzen.
Wer kann beantragen?
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – oft über die Hausverwaltung
- Private Eigentümer von Mehrparteienhäusern
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Wohnbestand
- Unternehmen mit großen Wohnbeständen (eigene Antragsfenster)
Was wird gefördert?
Förderhöhe pro Stellplatz*
- 1.300 € – nur Vorverkabelung
- 1.500 € – Vorverkabelung + Ladepunkt
- 2.000 € – bidirektionaler Ladepunkt
*Stand Programmstart 2026 – aktuelle Sätze prüfen.
Förderfähige Leistungen
- Vorverkabelung der Stellplätze inkl. Kabelwege
- Ladepunkte (typisch 11–22 kW) in Verbindung mit Vorverkabelung
- Netzanschluss, elektrische Komponenten, notwendige Baumaßnahmen
Checkliste: Voraussetzungen
- Mehrparteienhaus mit mindestens 3 Wohneinheiten (überwiegend Wohnnutzung)
- Mindestens 6 Stellplätze am Objekt; mindestens 20 % der Stellplätze müssen elektrifiziert (mind. vorverkabelt) werden
- Ladepunkte nur förderfähig in Verbindung mit Vorverkabelung
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn – Beauftragung erst nach Bewilligung (Kostenvoranschläge sind erlaubt)
- Ladepunkte nicht öffentlich zugänglich, wohnbezogene Nutzung
- Betrieb mit erneuerbarer Energie (z. B. PV oder Ökostromtarif)
- Zweckbindungsfrist: Infrastruktur in der Regel mindestens 3 Jahre betreiben
- Ausschlüsse u. a.: gesetzliche Nachrüstpflicht (GEIG), bereits begonnene Maßnahmen, reine Planungskosten
Unterlagen & Ablauf
Typischer Ablauf
- 1Projektumfang festlegen (Stellplätze, Vorverkabelung, Ladepunkte)
- 2Kostenvoranschläge einholen
- 3Online-Antrag stellen
- 4Bewilligung abwarten
- 5Auftrag vergeben und umsetzen
- 6Verwendungsnachweis einreichen
Häufig benötigte Unterlagen
- Kostenvoranschläge / Angebote (noch nicht beauftragt)
- Grundriss oder Stellplatzplan
- Bei WEG: Beschluss oder Beschlussvorlage
- Nachweis Eigentumsverhältnisse
- Technische Projektbeschreibung
Fristen
Anträge sind ab dem 15.04.2026 möglich. Die Antragsfristen unterscheiden sich nach Antragstellertyp – prüfen Sie die aktuellen Deadlines auf der Programmwebsite.
- 24 Monate Umsetzungszeitraum nach Bewilligung (teils verlängerbar)
- 9 Monate bis zur verbindlichen Beauftragung
- WEG-Beschluss kann in der Regel bis zu 6 Monate nach Bescheid nachgereicht werden
Beispielrechnung
Beispiel – keine Garantie auf Förderhöhe. Annahmen: 10 Stellplätze, alle mit Vorverkabelung und Ladepunkt (11 kW), Programmsatz 1500 €/Stellplatz.
| Position | Kosten (Orientierung) | Förderung* |
|---|---|---|
| Vorverkabelung 10 Stellplätze | ca. 18.000 € | – |
| 10 Ladepunkte à 11 kW inkl. Installation | ca. 22.000 € | – |
| Lastmanagement & Netzanschluss | ca. 5.000 € | – |
| Summe Investition | ca. 45.000 € | – |
| Förderung (10 × 1500 €) | – | 15.000 € |
| Eigenanteil (Beispiel) | ca. 30.000 € | – |
*Förderfähig sind nur die im Programm definierten Kostenanteile. Nicht jede Position der Beispielrechnung ist zu 100 % förderfähig – Details in den Förderrichtlinien prüfen.
Nächste Schritte
Förderung, PV und Mieterstrom lassen sich sinnvoll kombinieren – besonders wenn Vorverkabelung und Solaranlage gemeinsam geplant werden.
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