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Elektromobilität

Förderung: Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus

Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ – wer profitiert, was wird bezuschusst, und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.

Aktualisiert: Juli 2026 · ca. 8 Min.

Mit dem Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ fördert der Bund den Aufbau von Ladeinfrastruktur dort, wo Menschen wohnen. Antragstellende sind in der Regel Eigentümerinnen und Eigentümer – nicht Mieter. Die Förderung richtet sich an Mehrparteienhäuser und unterstützt vor allem Vorverkabelung und Ladepunkte an wohnbezogenen Stellplätzen.

Hinweis: Fördersätze, Fristen und Detailbedingungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie vor jeder Planung die offizielle Programmwebsite auf die aktuellen Programmkonditionen.

Wer kann beantragen?

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – oft über die Hausverwaltung
  • Private Eigentümer von Mehrparteienhäusern
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Wohnbestand
  • Unternehmen mit großen Wohnbeständen (eigene Antragsfenster)

Was wird gefördert?

Förderhöhe pro Stellplatz*

  • 1.300 € – nur Vorverkabelung
  • 1.500 € – Vorverkabelung + Ladepunkt
  • 2.000 € – bidirektionaler Ladepunkt

*Stand Programmstart 2026 – aktuelle Sätze prüfen.

Förderfähige Leistungen

  • Vorverkabelung der Stellplätze inkl. Kabelwege
  • Ladepunkte (typisch 11–22 kW) in Verbindung mit Vorverkabelung
  • Netzanschluss, elektrische Komponenten, notwendige Baumaßnahmen

Checkliste: Voraussetzungen

  • Mehrparteienhaus mit mindestens 3 Wohneinheiten (überwiegend Wohnnutzung)
  • Mindestens 6 Stellplätze am Objekt; mindestens 20 % der Stellplätze müssen elektrifiziert (mind. vorverkabelt) werden
  • Ladepunkte nur förderfähig in Verbindung mit Vorverkabelung
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn – Beauftragung erst nach Bewilligung (Kostenvoranschläge sind erlaubt)
  • Ladepunkte nicht öffentlich zugänglich, wohnbezogene Nutzung
  • Betrieb mit erneuerbarer Energie (z. B. PV oder Ökostromtarif)
  • Zweckbindungsfrist: Infrastruktur in der Regel mindestens 3 Jahre betreiben
  • Ausschlüsse u. a.: gesetzliche Nachrüstpflicht (GEIG), bereits begonnene Maßnahmen, reine Planungskosten

Unterlagen & Ablauf

Typischer Ablauf

  1. 1Projektumfang festlegen (Stellplätze, Vorverkabelung, Ladepunkte)
  2. 2Kostenvoranschläge einholen
  3. 3Online-Antrag stellen
  4. 4Bewilligung abwarten
  5. 5Auftrag vergeben und umsetzen
  6. 6Verwendungsnachweis einreichen

Häufig benötigte Unterlagen

  • Kostenvoranschläge / Angebote (noch nicht beauftragt)
  • Grundriss oder Stellplatzplan
  • Bei WEG: Beschluss oder Beschlussvorlage
  • Nachweis Eigentumsverhältnisse
  • Technische Projektbeschreibung

Fristen

Anträge sind ab dem 15.04.2026 möglich. Die Antragsfristen unterscheiden sich nach Antragstellertyp – prüfen Sie die aktuellen Deadlines auf der Programmwebsite.

  • 24 Monate Umsetzungszeitraum nach Bewilligung (teils verlängerbar)
  • 9 Monate bis zur verbindlichen Beauftragung
  • WEG-Beschluss kann in der Regel bis zu 6 Monate nach Bescheid nachgereicht werden

Beispielrechnung

Beispiel – keine Garantie auf Förderhöhe. Annahmen: 10 Stellplätze, alle mit Vorverkabelung und Ladepunkt (11 kW), Programmsatz 1500 €/Stellplatz.

PositionKosten (Orientierung)Förderung*
Vorverkabelung 10 Stellplätzeca. 18.000 €
10 Ladepunkte à 11 kW inkl. Installationca. 22.000 €
Lastmanagement & Netzanschlussca. 5.000 €
Summe Investitionca. 45.000 €
Förderung (10 × 1500 €)15.000 €
Eigenanteil (Beispiel)ca. 30.000 €

*Förderfähig sind nur die im Programm definierten Kostenanteile. Nicht jede Position der Beispielrechnung ist zu 100 % förderfähig – Details in den Förderrichtlinien prüfen.

Nächste Schritte

Förderung, PV und Mieterstrom lassen sich sinnvoll kombinieren – besonders wenn Vorverkabelung und Solaranlage gemeinsam geplant werden.

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