Elektromobilität
Neue Förderung: Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern (ab 15.04.2026)
Bis zu 2.000 € pro Stellplatz für Vorverkabelung und Ladepunkte – für WEG, private Eigentümer, KMU und große Wohnungsunternehmen.
Mit dem Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur dort gefördert, wo Menschen wohnen. Besonders wichtig: Die Förderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer – nicht an Mieter. Die Antragstellung ist ab dem 15.04.2026 möglich. Quelle und Details: laden-im-mehrparteienhaus.de.
Förderung auf einen Blick
Förderhöhe
- 1.300 € pro Stellplatz: nur Vorverkabelung
- 1.500 € pro Stellplatz: Vorverkabelung + Ladepunkt
- 2.000 € pro Stellplatz: bidirektionaler Ladepunkt
Was wird gefördert?
- Vorverkabelung der Stellplätze (inkl. Kabelwege)
- Ladepunkte (privat, i. d. R. 11–22 kW) in Verbindung mit Vorverkabelung
- Netzanschluss, elektrische Komponenten und notwendige Baumaßnahmen
Wer kann beantragen?
- WEG und WEG-Mitglieder (ggf. über Hausverwaltung)
- Private Eigentümer von Mehrparteienhäusern
- KMU sowie Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Wichtige Voraussetzungen (typische Stolperfallen)
- Das Programm zielt auf Mehrparteienhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten (überwiegend Wohnnutzung).
- Mindestens 6 Stellplätze pro Objekt und mindestens 20 % der zum Objekt gehörenden Stellplätze müssen elektrifiziert (mindestens vorverkabelt) werden.
- Ladepunkte sind nur förderfähig in Verbindung mit Vorverkabelung.
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Beauftragung erst nach Bewilligung (Kostenvoranschläge sind erlaubt).
- Die Ladepunkte sind nicht öffentlich zugänglich und müssen wohnbezogen genutzt werden.
- Der Betrieb muss mit erneuerbarer Energie erfolgen (z. B. Ökostromtarif oder PV).
- Die geförderte Infrastruktur muss in der Regel mindestens 3 Jahre betrieben werden (Zweckbindungsfrist).
- Häufige Ausschlüsse: gesetzliche Nachrüstpflicht (z. B. nach GEIG), bereits begonnene Maßnahmen oder nicht förderfähige Kosten (z. B. reine Planungs- oder Betriebskosten).
Fristen & Ablauf
Start: Förderanträge sind ab dem 15.04.2026 möglich. Für WEG und KMU/Privateigentümer gilt (Stand Quelle) eine Antragstellung bis zum 10.11.2026. Für Unternehmen mit großen Wohnbeständen bis zum 15.10.2026.
Typischer Ablauf
- 1Projektumfang festlegen (Stellplätze, Vorverkabelung, Ladepunkte)
- 2Kostenvoranschlag(e) einholen
- 3Online-Antrag stellen
- 4Bewilligung abwarten
- 5Auftrag vergeben und umsetzen
- 6Verwendungsnachweis einreichen
Fristen nach Bewilligung (Kurz)
- 24 Monate Umsetzungszeitraum (teils verlängerbar)
- 9 Monate bis zur verbindlichen Beauftragung
- WEG-Beschluss kann bis 6 Monate nach Bescheid nachgereicht werden
Was bedeutet das für Mehrfamilienhäuser?
Die Förderung setzt einen klaren Fokus auf Vorverkabelung: Sie sparen gegenüber Einzellösungen, halten die Technik einheitlich und schaffen eine gute Basis, um später schrittweise mehr Ladepunkte nachzurüsten. Das passt besonders gut zu Mieterstrom- und PV-Projekten, wenn Ladebedarf und Solarstromnutzung gemeinsam geplant werden.
Förderung und PV zusammen denken?
Wir unterstützen bei Konzeption, Wirtschaftlichkeit und der passenden Kombination aus PV, Mieterstrom und Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus.
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