EEG-Umlage und Mieterstrom
Wie die EEG-Regelungen Mieterstrom wirtschaftlich attraktiv machen und welche Vorteile Sie nutzen können
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Für Mieterstrom-Projekte gibt es besondere Regelungen, die dieses Modell wirtschaftlich attraktiv machen. In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Aspekte der EEG-Umlage im Kontext von Mieterstrom.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage vollständig
- Mieterstrom erhält einen zusätzlichen Zuschlag nach § 21 EEG
- Der Zuschlag variiert je nach Anlagengröße zwischen 1,9 und 3,8 Cent/kWh
- Keine Netzentgelte auf selbst erzeugten und verbrauchten Strom
- Vereinfachte Bürokratie durch Mieterstromzuschlag
Was ist die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage war jahrelang ein zentraler Bestandteil des deutschen Energiesystems. Sie diente der Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien, indem alle Stromverbraucher einen Aufschlag auf ihren Strompreis zahlten. Die Einnahmen wurden genutzt, um Betreibern von Wind-, Solar- und anderen erneuerbaren Energieanlagen feste Vergütungen zu zahlen.
Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage jedoch vollständig abgeschafft. Die Förderung erneuerbarer Energien wird seitdem direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert. Dies bedeutet eine Entlastung für alle Stromverbraucher, einschließlich Mieterstrom-Kunden.
Der Mieterstromzuschlag nach § 21 EEG
Auch wenn die EEG-Umlage entfallen ist, bleibt der Mieterstromzuschlag ein wichtiger Fördermechanismus. Dieser Zuschlag macht Mieterstrom-Projekte wirtschaftlich besonders attraktiv.
Höhe des Mieterstromzuschlags (2026)
* Die Zuschlagshöhe wird vierteljährlich angepasst und ist abhängig vom PV-Ausbau in Deutschland.
Der Mieterstromzuschlag wird für jede Kilowattstunde gezahlt, die vom Anlagenbetreiber direkt an Mieter im selben Gebäude oder Quartier geliefert wird. Dies verbessert die Wirtschaftlichkeit erheblich und macht Mieterstrom konkurrenzfähig zu herkömmlichem Netzstrom.
Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag
Um den Mieterstromzuschlag zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Technische Voraussetzungen
- PV-Anlage auf, an oder in einem Wohngebäude
- Maximale Leistung von 750 kWp
- Kein Netzanschluss der Anlage vor 2017
- Installation eines Smart Meter Gateways
Vertragliche Voraussetzungen
- Stromlieferung ohne Netzdurchleitung
- Mieter im selben Gebäude oder Quartier
- Preisbindung: Max. 90% des lokalen Grundversorgertarifs
- Registrierung im Marktstammdatenregister
Weitere finanzielle Vorteile von Mieterstrom
Keine Netzentgelte
Auf selbst erzeugten und im Gebäude verbrauchten Strom fallen keine Netzentgelte an. Diese machen normalerweise etwa 25-30% des Strompreises aus. Bei Mieterstrom entfällt dieser Kostenfaktor komplett.
Reduzierte Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe (Gebühr für die Nutzung öffentlicher Wege durch Stromleitungen) entfällt ebenfalls bei direkter Lieferung innerhalb eines Gebäudes. Dies spart weitere 1,5-2,5 Cent pro Kilowattstunde.
Langfristige Planbarkeit
Der Mieterstromzuschlag ist für 20 Jahre garantiert (ab Inbetriebnahme der Anlage). Dies ermöglicht eine sichere Kalkulation der Wirtschaftlichkeit über den gesamten Zeitraum.
Beispielrechnung: Einnahmen aus Mieterstrom
Musterrechnung für eine 50 kWp PV-Anlage
* Dies ist eine vereinfachte Beispielrechnung. Die tatsächliche Wirtschaftlichkeit hängt von vielen individuellen Faktoren ab.
PANELY übernimmt alle EEG-Formalitäten
Die korrekte Anwendung der EEG-Regelungen, die Beantragung des Mieterstromzuschlags und die laufende Abrechnung erfordern Fachwissen und Erfahrung. Als Komplettanbieter kümmern wir uns um:
- Registrierung im Marktstammdatenregister
- Monatliche Abrechnung mit dem Netzbetreiber
- Beantragung und Abwicklung des Mieterstromzuschlags
- Jährliche Meldungen an die Bundesnetzagentur
- Optimierung der Eigenverbrauchsquote
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