Recht & Regulierung

Das Solarpaket I (2024)

Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung umfassende Erleichterungen für Photovoltaik und Mieterstrom eingeführt. Wir erklären, was sich konkret geändert hat und welche Vorteile das für Vermieter, WEGs und Mieter bringt.

📚 Lesezeit: 10 Minuten📅 Aktualisiert: März 2026⚖️ In Kraft seit: 16. Mai 2024

Überblick

Das Solarpaket I ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten und bringt die umfangreichsten Vereinfachungen für Photovoltaik seit Jahren. Ziel ist es, den PV-Ausbau in Deutschland zu beschleunigen und insbesondere Mieterstrom-Projekte attraktiver zu machen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

  • Neues vereinfachtes Modell neben klassischem Mieterstrom
  • Keine Stromlieferung mehr erforderlich – administrativ deutlich einfacher
  • Eigentümer muss nicht mehr als Energielieferant auftreten
  • Mieter können externen Stromliefervertrag behalten
  • Besonders geeignet für kleinere Gebäude und WEGs

Ausweitung auf Gewerbegebiete

  • Mieterstrom jetzt auch in Gewerbe- und Industriegebieten förderfähig
  • Großes Potenzial für gemischt genutzte Quartiere
  • Gleiche Förderung wie bei Wohngebäuden
  • Kombination aus Wohn- und Gewerbeflächen möglich

Anlagengröße verdreifacht

  • Maximale Anlagengröße von 100 kWp auf 300 kWp erhöht (Einzelgebäude)
  • Bei Gewerbeimmobilien: bis zu 750 kWp
  • Ermöglicht Mieterstrom auch bei größeren Gebäuden
  • Bessere Wirtschaftlichkeit durch Skaleneffekte

Quartierslösungen (Energy Sharing)

  • Mehrere Gebäude können sich eine PV-Anlage teilen
  • Besonders interessant für Wohnbaugesellschaften mit Portfolio
  • Strom kann innerhalb eines Quartiers verteilt werden
  • Größere Flexibilität bei der Anlagenplatzierung

Bürokratieabbau

  • Vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • Reduzierte Anforderungen an Messkonzepte
  • Weniger Dokumentationspflichten
  • Schnellere Netzanschlussverfahren
  • Digitalisierung vieler Prozesse

Vorher vs. Nachher: Was hat sich konkret geändert?

AspektVor Solarpaket INach Solarpaket I
Max. Anlagengröße (Wohngebäude)100 kWp300 kWp
GewerbegebieteNicht förderfähigVollständig förderfähig
QuartierslösungenNicht möglichMöglich (Energy Sharing)
Vereinfachtes ModellNur klassischer MieterstromGemeinschaftliche Gebäudeversorgung
MesskonzeptKomplex, viele Zähler nötigVereinfacht, weniger Messpunkte
AnmeldeprozessAufwändig und zeitintensivDigitalisiert und beschleunigt

Was bedeutet das konkret für Sie?

Für Eigentümer & Verwalter

  • Projekte werden schneller und günstiger umsetzbar
  • Weniger rechtliche und administrative Hürden
  • Größere Anlagen = bessere Wirtschaftlichkeit
  • Neue Modelle für unterschiedliche Gebäudetypen
  • Portfolio-Lösungen werden attraktiver

Für Mieter

  • Mehr Gebäude werden Mieterstrom anbieten können
  • Teilweise einfachere Vertragsmodelle verfügbar
  • Bessere Preise durch größere Anlagen möglich
  • Flexiblere Tarife und Anbieterwahl
  • Schnellere Projektumsetzung

Wichtig zu beachten

Das Solarpaket I bringt viele Verbesserungen, aber auch neue Regelungen. Eine fachkundige Beratung ist weiterhin empfehlenswert, um das optimale Modell für Ihr Gebäude zu finden und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

  • Bestehende Projekte können häufig nachträglich profitieren
  • Nicht alle Änderungen gelten automatisch – teils ist Neuantrag nötig
  • Förderkonditionen werden weiterhin regelmäßig angepasst
  • Kombination mit anderen Förderungen (z.B. KfW) prüfen

Ausblick: Was kommt noch?

Das Solarpaket I ist ein wichtiger Schritt, aber nicht das Ende der Entwicklung. Bereits angekündigt sind:

  • 1
    Solarpaket II mit weiteren Vereinfachungen (geplant für 2026)
  • 2
    Ausweitung des Energy Sharing auf größere Gebiete
  • 3
    Weitere Digitalisierung der Anmeldeprozesse
  • 4
    Anpassungen der Förderhöhe an Marktentwicklung
  • 5
    Neue Speicherförderprogramme

Profitieren Sie von den neuen Regelungen

Nutzen Sie die Vereinfachungen des Solarpakets I für Ihr Mieterstrom-Projekt. Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Neuerungen.

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