Recht & Compliance

Rechtliche Anforderungen

Wer im Mieterstrom-Projekt welche Pflichten trägt – und welche Gesetze im Hintergrund greifen.

Aktualisiert: Juli 2026 · ca. 7 Min.

Das Wichtigste in Kürze

  • • Mieterstrom ist regulierte Stromlieferung – kein privater „Stromverkauf vom Dach“.
  • • Vollversorgung (§ 42a EnWG) und GGV (§ 42b EnWG) haben unterschiedliche Anbieterpflichten.
  • • Mieterrechte (Freiwilligkeit, Preis, Kündigung) sind gesetzlich abgesichert.
  • • EEG-Förderung und Mieterstromzuschlag: Details im eigenen Artikel – hier nur Überblick.

Wer ist wofür zuständig?

Eigentümer / WEG

  • •Beschluss und Dachnutzung (bei ETW)
  • •Bereitstellung der Dachfläche und Zugang für Wartung
  • •Keine Belieferungspflicht gegenüber Mietern – das übernimmt der Anbieter

Mieterstromanbieter

  • •Stromlieferung nach EnWG (Vollversorger oder GGV-Gebäudeversorger)
  • •Preistransparenz, Verträge, Abrechnung, Kündigungsfristen
  • •Koordination Messstellenbetrieb und Bilanzierung

Netzbetreiber & MSB

  • •Netzanschluss, Einspeisung, Messstellenbetrieb
  • •Bereitstellung von Viertelstundenwerten für Bilanzierung
  • •Technische Anbindung Smart Meter Gateway

Mieter

  • •Freiwillige Teilnahme – kein Zwang durch Vermieter
  • •Vertrag mit Anbieter; Kündigung nach vereinbarten Fristen
  • •Zählerzugang für Installation und Ablesung

Pflichten der Eigentümer

Als Eigentümer sind Sie in der Regel nicht Stromlieferant. Ihre Rolle liegt bei Beschluss, Dachfläche und Kooperation mit Verwaltung und Anbieter. Bei Mietshäusern ohne WEG entfällt der Beschluss – die Entscheidung liegt beim Eigentümer allein.

Steuerliche Fragen (ESt, USt) behandeln wir separat: Steuerliche Behandlung.

Pflichten des Mieterstromanbieters

Der Anbieter muss als Lieferant registriert sein, transparente Preise ausweisen und die Belieferung sicherstellen – auch wenn die PV-Anlage ausfällt. Dazu gehören Messkonzept, Bilanzierung in 15-Minuten-Intervallen und kundenfreundliche Abrechnung.

Technische Details: Solarstromverteilung & Bilanzierung, Smart Meter Gateway.

Rechte der Mieter

Teilnahme ist freiwillig. Der Mieterstrompreis muss mindestens 10 % unter dem lokalen Grundversorgungstarif liegen. Kündigung ist nach Vertragsbedingungen möglich – ohne negative Folgen für den Mietvertrag.

Mieterrechte & Verträge im Detail →

EEG & Förderung

Seit Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage für Endverbraucher. Für Mieterstrom-Projekte relevant bleibt der Mieterstromzuschlag nach § 21 EEG – aber nur bei Vollversorgung, nicht bei GGV. Zusätzlich gilt die klassische Einspeisevergütung für nicht lokal genutzten Strom.

Staffelung nach Anlagengröße, Degression und Solarpaket I: alles im dedizierten Artikel – ohne doppelte Tabellen hier.

EEG-Förderung & Mieterstromzuschlag →

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