Recht & Verträge
Mieterrechte & Verträge
Was Mieterinnen und Mieter bei Mieterstrom wissen sollten: Teilnahme, Preis und Kündigung – kompakt für Eigentümer und Verwalter als Orientierung.
Aktualisiert: Juli 2026 · ca. 6 Min.
Das Wichtigste in Kürze
- • Teilnahme ist freiwillig – kein Zwang durch Vermieter oder WEG.
- • Mieterstrom muss mindestens 10 % unter dem lokalen Grundversorgungstarif liegen.
- • Kündigung nach Vertragsbedingungen; keine negativen Folgen für den Mietvertrag.
Freiwillige Teilnahme
Eigentümer dürfen Mieter ansprechen und informieren – aber niemand muss Mieterstrom beziehen. Eine Ablehnung darf weder den Mietvertrag noch Nebenkosten oder Kaution beeinflussen. Das gilt für Vollversorgung und GGV gleichermaßen.
Nicht teilnehmende Wohneinheiten werden in Messung und Bilanzierung ausgeschlossen – sie beziehen Strom wie bisher über ihren Lieferanten.
Preis & Grundversorgung
Der Arbeitspreis für Mieterstrom (Solar-Anteil) muss dem Mieter mindestens 10 % unter dem örtlichen Grundversorgungstarif angeboten werden. Grundlage ist der Vergleichstarif des lokalen Grundversorgers – nicht ein beliebiger Online-Tarif.
Auf der Abrechnung werden Solar- und Netzanteil getrennt ausgewiesen (VV: eine Rechnung; GGV: GGV-Rechnung plus Grundlieferant). Preisänderungen müssen transparent und fristgerecht mitgeteilt werden.
Kündigung & Vertragswechsel
- Vollversorgung: Kündigung beim Mieterstromanbieter; Rückkehr zum Wunschlieferanten oder Grundversorgung. Anbieter koordiniert Übergang.
- GGV: Kündigung nur des GGV-Solarvertrags; Grundlieferant bleibt unverändert.
- Mieterwechsel: Vertrag ist wohnungsbezogen; Nachmieter erhält Angebot, Entscheidung erneut freiwillig.
Ausführliche Mieter-Ratgeber
Vertragsdetails, Abrechnungsbeispiele und FAQs für Mieter finden Sie in den dedizierten Ratgebern – hier bewusst nicht dupliziert:
Bei Problemen
Streitfragen zu Preis, Abrechnung oder Kündigung zuerst beim Mieterstromanbieter klären. Zuständige Verbraucherschutzzentralen und Schlichtungsstellen des Energiesektors können vermitteln.
Rechtliche Anforderungen (Rollen & Pflichten) →Passende Artikel
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