Für Mieter erklärt
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) – einfach erklärt für Mieter
Solarstrom vom Hausdach – ohne Anbieterwechsel? Bei der GGV behalten Sie Ihren bisherigen Stromvertrag und schließen zusätzlich einen Vertrag für den günstigen Solarstromanteil ab. Hier erklären wir, wie das funktioniert und was sich für Sie ändert.
Aktualisiert: Juli 2026 · ca. 10 Min.
Das Wichtigste in Kürze
- Eigener Anbieter bleibt: Ihr bisheriger Stromvertrag läuft weiter – Sie schließen nur einen zusätzlichen Vertrag für den Solarstromanteil ab.
- Solarstrom vom Dach: Der Solaranteil wird günstiger abgerechnet als Netzstrom – gesetzlich unter dem Grundversorgungstarif.
- Freiwillig: Sie müssen nicht teilnehmen. Ablehnung hat keine Folgen für Ihr Mietverhältnis.
- Alternative mit einem Anbieter: Vollversorgung für Mieter. Beide Modelle im Modellvergleich.
Wie funktioniert Ihre heutige Stromversorgung?
Um die GGV zu verstehen, lohnt es sich, kurz anzuschauen, wie die herkömmliche Stromversorgung in einer Mietwohnung funktioniert – denn genau dort liegt der Unterschied.
Energieversorger
Sie haben einen Vertrag mit einem Stromanbieter (z. B. Stadtwerke, E.ON, Vattenfall o. ä.). Der liefert Ihnen Strom aus dem öffentlichen Netz.
Öffentliches Stromnetz
Der Strom kommt über Leitungen zu Ihnen – egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit, bei jedem Wetter. Sie zahlen einen festen Preis pro Kilowattstunde (kWh).
Eine Rechnung
Einmal im Jahr erhalten Sie eine Abrechnung von Ihrem Anbieter. Alles läuft über einen einzigen Vertrag und eine einzige Rechnung.
Der Netzstrom-Preis ist hoch, weil darin viele Kosten stecken: Netznutzungsgebühren, Energiesteuern, staatliche Abgaben und die Marge des Anbieters. Je nach Anbieter zahlen Sie heute oft 30–40 Cent pro kWh oder mehr.
Was genau ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Stellen Sie sich vor: Auf dem Dach Ihres Hauses wird eine Photovoltaikanlage installiert. Diese produziert tagsüber Strom – direkt aus der Sonne. Dieser Strom wird nicht ins öffentliche Netz weitergeleitet, sondern direkt an alle Mieter im Haus verteilt. Das ist die Grundidee der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
Solarstrom vom Hausdach
Die PV-Anlage liefert günstigen Solarstrom direkt ins Haus. Dieser Solaranteil wird Ihnen separat berechnet – immer unter dem lokalen Grundversorgungstarif.
Ihr bisheriger Anbieter bleibt
Für den Reststrom, den die Solaranlage nicht deckt, bleibt Ihr gewohnter Stromvertrag unverändert aktiv. Kein Anbieterwechsel, keine Kündigung nötig.
- Tagsüber, wenn die Sonne scheint, läuft Ihr Herd, Ihre Waschmaschine und alles andere automatisch mit günstigem Solarstrom aus dem Hausdach.
- Wenn der Solarstrom nicht reicht (abends, nachts, bewölkte Tage), schaltet das System nahtlos auf den Strom von Ihrem bisherigen Anbieter um. Sie merken davon nichts – Licht und Geräte laufen einfach weiter.
- Sie müssen nichts umschalten, kein Gerät anpassen und keinen Techniker rufen. Die gesamte Verteilung läuft automatisch und unsichtbar im Hintergrund.
Einfach gesagt: Kurz: Sie behalten Ihren Stromanbieter, bekommen zusätzlich günstigen Solarstrom vom Dach und zahlen in der Regel insgesamt weniger. Die Teilnahme ist freiwillig.
Herkömmliche Stromversorgung vs. GGV – was ändert sich für Sie?
Die folgende Übersicht zeigt genau, was sich durch die GGV ändert – und was bleibt, wie es war.
| Aspekt | Herkömmlich | Mit GGV |
|---|---|---|
| Woher kommt mein Strom? | Ausschließlich aus dem öffentlichen Stromnetz | Zuerst aus der Solaranlage auf dem Hausdach, fehlender Rest weiter aus dem Netz |
| Anzahl der Verträge | Einen Stromvertrag | Bisheriger Stromvertrag bleibt + zusätzlicher Solarstromvertrag für die Solarstromversorgung |
| Muss ich kündigen? | – | Nein. Ihr bisheriger Stromvertrag läuft unverändert weiter |
| Anzahl der Rechnungen | Eine Jahresabrechnung | Zwei Abrechnungen: Solarstrom-Abrechnung + Rechnung vom gewohnten Stromanbieter |
| Strompreis | Beschaffungspreis Energieversorger + Netzentgelte & Abgaben | Stromgestehungskosten + Refinanzierung der PV-Anlage |
| Stromqualität / Zuverlässigkeit | Abhängig von Stromanbieter und -tarif | 100 % Ökostrom und (Teil)Autarkie in Stromversorgung |
| Muss ich etwas umstellen? | – | Zusätzlichen Stromvertrag mit Eigentümer der PV-Anlage schließen |
| Umweltwirkung | Strom-Mix aus dem Netz (je nach Tarif) | Solaranteil ist 100 % lokal erzeugter Grünstrom vom Hausdach |
Wie wird der Solarstrom auf die Wohnungen verteilt?
Viele Mieter fragen sich: Wer bekommt wie viel vom Solarstrom? Wie wird das gemessen? Hier ist eine einfache Erklärung.
Solaranlage produziert Strom
Tagsüber erzeugt die PV-Anlage auf dem Dach Strom. Je mehr Sonne, desto mehr Strom – Überschüssiger Strom kann mittels Batteriespeicher zur späteren Nutzung gesichert werden.
Anteilige Verteilung an alle Mieter
Mittels verbauten Smart Metern wird in 15-minütigem Takt gemessen, wie viel Solarstrom erzeugt wurde. Der erzeugte Strom wird daraufhin fair und gleichmäßig auf die Mieterstrom-Teilnehmer verteilt.
Restlicher Strombedarf kommt aus dem Stromnetz
Wenn die PV-Anlage nicht genügend Strom für alle Teilnehmer bereitstellen kann, erhalten die Teilnehmer automatisch Strom aus dem Stromnetz zu den Konditionen ihres bisherigen Stromanbieters.
Wie wird mein individueller Solaranteil berechnet?
Der Solarstrom wird nach einem sogenannten Verteilungsschlüssel auf die Wohnungen aufgeteilt.
1. Gleichmäßige Verteilung auf teilnehmende Verbraucher
Der erzeugte Solarstrom wird alle 15 Minuten fair auf alle Teilnehmer aufgeteilt. Bspw. erhalten fünf Teilnehmer bei 5 kWh erzeugtem Solarstrom jeweils 1 kWh Solarstrom.
2. Mehrverbrauch von Bewohnern
Sollten einige Bewohner mehr Strom verbrauchen als andere, dann erhalten Sie bei ausreichender Solarverfügbarkeit zusätzlichen Solarstrom der PV-Anlage.
Was bedeutet das für Ihre Stromrechnung?
Die wichtigste Frage für die meisten Mieter: Bin ich am Ende günstiger dran? Die kurze Antwort: In aller Regel ja – aber verstehen wir die Details.
Bisher: eine Rechnung
Beispiel: 2.500 kWh × 0,36 € = 900 €/Jahr
Mit GGV: zwei Rechnungen, weniger Gesamtkosten
1.500 kWh Solar × 0,22 €/kWh + 1.000 kWh Reststrom × 0,36 €/kWh
= 690 €/Jahr · Ersparnis ca. 210 €
Was bedeutet „günstiger als Netzstrom"?
Das Gesetz schreibt vor: Der Solarstrompreis bei GGV muss unterhalb des lokalen Grundversorgungstarifs liegen. Das heißt, Sie zahlen für den Solarstromanteil immer weniger als für normalen Netzstrom. Wie viel Sie sparen, hängt davon ab, wie viel Solarstrom die Anlage produziert und wie groß Ihr Anteil davon ist.
30 - 40 %
Ohne Batteriespeicher · ganztägig Zuhause
Solarstromanteil vom Gesamtverbrauch
15 - 30 %
Ohne Batteriespeicher · teilweise Zuhause
Solarstromanteil vom Gesamtverbrauch
50 - 75 %
Mit Batteriespeicher · ganztägig Zuhause
Solarstromanteil vom Gesamtverbrauch
35 - 60 %
Mit Batteriespeicher · teilweise Zuhause
Solarstromanteil vom Gesamtverbrauch
Was Sie als Mieter wissen und einfordern können
Die GGV ist gesetzlich geregelt. Als Mieter haben Sie klare Rechte – diese gelten unabhängig davon, wer die Anlage betreibt.
Freiwilligkeit
Die Teilnahme an der GGV ist freiwillig. Sie können den zusätzlichen Solarstromvertrag ablehnen und weiterhin nur von Ihrem bisherigen Netzanbieter versorgt werden.
Transparente Abrechnung
Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen klare Abrechnungen zu liefern – mit Angabe des Solarstromanteils, des Netzstromanteils und beider Preise.
Preisdeckel
Der Solarstrompreis darf den lokalen Grundversorgungstarif nicht überschreiten. Das ist gesetzlich festgelegt und schützt Sie vor überhöhten Preisen.
Versorgungssicherheit
Ihre Stromversorgung ist jederzeit gesichert. Das öffentliche Stromnetz bleibt als Backup immer aktiv – ein Ausfall durch die GGV ist nicht möglich.
Ansprechpartner
Sie haben das Recht, bei Fragen zu Ihrer Abrechnung oder Ihrem Vertrag einen klaren Ansprechpartner zu kennen. Bei PANELY ist das unser Mieter-Support.
Kein Zwang durch Vermieter
Ihr Vermieter darf die Teilnahme nicht als Bedingung für den Mietvertrag vorschreiben. Die GGV ist ein freiwilliges Zusatzangebot.
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Häufige Fragen
Klare Antworten für Mieter ohne Vorkenntnisse.
GGV-Projekte können je nach Gebäude, Netzbetreiber und Betreiber im Detail unterschiedlich ausgestaltet sein. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Vertrag, Ihrer Abrechnung oder den Konditionen in Ihrem Haus wenden Sie sich bitte an PANELY direkt, an Ihre Hausverwaltung oder die auf Ihrer Abrechnung genannte Kontaktstelle.
Noch Fragen zu Ihrem Solarstrom?
Auf unserer Mieter-Seite finden Sie weitere Orientierung zu Verträgen, Preisen und Ihren Rechten. Oder schreiben Sie uns direkt.
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