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Für Mieter erklärt

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) – einfach erklärt für Mieter

Sie haben einen Brief oder Aushang über Solarstrom in Ihrem Haus erhalten – und fragen sich, was das bedeutet? Hier erklären wir es von Grund auf: Was sich ändert, was gleich bleibt, und was das für Ihre Stromrechnung bedeutet.

Schritt 1: So läuft Strom bisher

Wie funktioniert Ihre heutige Stromversorgung?

Um die GGV zu verstehen, lohnt es sich, kurz anzuschauen, wie die herkömmliche Stromversorgung in einer Mietwohnung funktioniert – denn genau dort liegt der Unterschied.

Die herkömmliche Stromversorgung – was Sie kennen

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Energieversorger

Sie haben einen Vertrag mit einem Stromanbieter (z. B. Stadtwerke, E.ON, Vattenfall o. ä.). Der liefert Ihnen Strom aus dem öffentlichen Netz.

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Öffentliches Stromnetz

Der Strom kommt über Leitungen zu Ihnen – egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit, bei jedem Wetter. Sie zahlen einen festen Preis pro Kilowattstunde (kWh).

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Eine Rechnung

Einmal im Jahr erhalten Sie eine Abrechnung von Ihrem Anbieter. Alles läuft über einen einzigen Vertrag und eine einzige Rechnung.

Der Netzstrom-Preis ist hoch, weil darin viele Kosten stecken: Netznutzungsgebühren, Energiesteuern, staatliche Abgaben und die Marge des Anbieters. Je nach Anbieter zahlen Sie heute oft 30–40 Cent pro kWh oder mehr.

Schritt 2: Was ist die GGV?

Was genau ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Stellen Sie sich vor: Auf dem Dach Ihres Hauses werden Solarpanele installiert. Diese produzieren tagsüber Strom – direkt aus der Sonne. Dieser Strom wird nicht ins öffentliche Netz weitergeleitet, sondern direkt an alle Mieter im Haus verteilt. Das ist die Grundidee der GGV.

Solarstrom vom Hausdach

Die Solaranlage auf dem Dach produziert grünen Strom. Dieser wird zuerst an die Wohnungen im Haus geliefert – bevorzugt vor dem teuren Netzstrom. Sie nutzen also günstigen Solarstrom, bevor der Netzstrom überhaupt aktiv wird.

Ihr alter Vertrag bleibt

Was die Solaranlage nicht deckt – zum Beispiel nachts oder an bewölkten Tagen – deckt weiterhin Ihr bisheriger Stromanbieter über das öffentliche Netz. Ihr alter Vertrag läuft unverändert weiter.

Was bedeutet das für Ihren Alltag?

Tagsüber, wenn die Sonne scheint, läuft Ihr Herd, Ihre Waschmaschine und alles andere automatisch mit günstigem Solarstrom aus dem Hausdach.

Wenn der Solarstrom nicht reicht (abends, nachts, bewölkte Tage), schaltet das System nahtlos auf den Strom von Ihrem bisherigen Anbieter um. Sie merken davon nichts – Licht und Geräte laufen einfach weiter.

Sie müssen nichts umschalten, kein Gerät anpassen und keinen Techniker rufen. Die gesamte Verteilung läuft automatisch und unsichtbar im Hintergrund.

Einfach gesagt: Die GGV ist wie ein kleines Solarkraftwerk für Ihr Haus. Es liefert zuerst günstigeren Strom – und erst wenn der nicht ausreicht, kommt der teurere Netzstrom automatisch dazu. Sie profitieren, ohne selbst aktiv werden zu müssen.

Schritt 3: Der direkte Vergleich

Herkömmliche Versorgung vs. GGV – was ändert sich für Sie?

Die folgende Übersicht zeigt genau, was sich durch die GGV ändert – und was bleibt, wie es war.

Aspekt
Herkömmlich
Mit GGV
Woher kommt mein Strom?Ausschließlich aus dem öffentlichen StromnetzZuerst aus der Solaranlage auf dem Hausdach, fehlender Rest weiter aus dem Netz
Anzahl der VerträgeEinen StromvertragBisheriger Netzstromvertrag bleibt + zusätzlicher Solarstromvertrag für den Solaranteil
Muss ich kündigen?Nein. Ihr bisheriger Stromvertrag läuft unverändert weiter
Anzahl der RechnungenEine JahresabrechnungZwei Abrechnungen: Solarstrom-Abrechnung (von PANELY) + bisherige Rechnung vom Netzanbieter
StrompreisVollständig zum Netzstromtarif (oft 30–40 ct/kWh)Solaranteil günstiger als Netzstrom (gesetzlich gedeckelt unter dem lokalen Grundversorgungstarif)
Stromqualität / ZuverlässigkeitNetz liefert 24/7 zuverlässigIdentisch – das Netz liefert weiterhin 24/7 den Reststrom. Kein Ausfall möglich.
Muss ich etwas umstellen?Nein. Alles läuft automatisch im Hintergrund
UmweltwirkungStrom-Mix aus dem Netz (je nach Tarif)Solaranteil ist 100 % lokal erzeugter Grünstrom vom Hausdach
Schritt 4: Der Stromfluss im Haus

Wie wird der Solarstrom auf die Wohnungen verteilt?

Viele Mieter fragen sich: Wer bekommt wie viel vom Solarstrom? Wie wird das gemessen? Hier ist eine einfache Erklärung.

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Solaranlage produziert Strom

Tagsüber erzeugen die Solarpanele auf dem Dach Strom. Je mehr Sonne, desto mehr Strom – bis zur maximalen Kapazität der Anlage.

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Anteilige Verteilung an alle Mieter

Der verfügbare Solarstrom wird gleichmäßig und nach einem festgelegten Schlüssel auf alle teilnehmenden Wohnungen verteilt – automatisch, stündlich gemessen.

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Rest kommt vom Netz

Was Ihre Wohnung über den Solaranteil hinaus verbraucht, liefert wie gehabt Ihr Netzanbieter. Das Umschalten passiert automatisch und unmerklich.

Wie wird mein individueller Solaranteil berechnet?

Der Solarstrom wird nach einem sogenannten Verteilungsschlüssel auf die Wohnungen aufgeteilt. Es gibt zwei gängige Methoden:

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Nach tatsächlichem Verbrauch

Wer mehr verbraucht, bekommt anteilig mehr Solarstrom zugeteilt. Das ist besonders fair, weil jede Wohnung ihren realen Bedarf abdeckt.

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Nach Wohnfläche

Alternativ wird nach Quadratmetern verteilt – unabhängig davon, wie viel tatsächlich verbraucht wurde. Einfacher und planbar.

Wichtig: Jede Wohnung erhält einen eigenen Unterzähler, der misst, wie viel Strom insgesamt verbraucht wurde. Daraus berechnet PANELY den Solaranteil und den Netzanteil automatisch. Sie müssen nichts ablesen oder melden.

Schritt 5: Was kostet mich das?

Was bedeutet das für meine Stromrechnung?

Die wichtigste Frage für die meisten Mieter: Bin ich am Ende günstiger dran? Die kurze Antwort: In aller Regel ja – aber verstehen wir die Details.

Bisher: eine Rechnung

Jahresrechnung vom Netzanbieter

Gesamter Verbrauch × Netzstrompreis (z. B. 35 ct/kWh)

Beispiel: 2.500 kWh × 0,35 € = 875 €/Jahr

Mit GGV: zwei Rechnungen, weniger Gesamtkosten

Solarstrom-Abrechnung (PANELY)

Solaranteil × Solarstrompreis (z. B. 25 ct/kWh, günstiger als Netz)

Restrechnung vom Netzanbieter

Verbleibender Netzanteil × Netzstrompreis – weniger als vorher

Beispiel: 800 kWh Solar × 0,25 € + 1.700 kWh Netz × 0,35 € = 795 €/Jahr → ca. 80 € gespart

Was bedeutet „günstiger als Netzstrom"?

Das Gesetz schreibt vor: Der Solarstrompreis bei GGV muss unterhalb des lokalen Grundversorgungstarifs liegen. Das heißt, Sie zahlen für den Solarstromanteil immer weniger als für normalen Netzstrom. Wie viel Sie sparen, hängt davon ab, wie viel Solarstrom die Anlage produziert und wie groß Ihr Anteil davon ist.

Typische Ersparnisse im Überblick

Die Ersparnis hängt von mehreren Faktoren ab: Größe der Solaranlage, Anzahl der Wohnungen, Sonnenstunden am Standort und Ihrer eigenen Nutzung. Als grobe Orientierung:

ca. 20–40 %

Solaranteil am Gesamtverbrauch

typisch bei GGV-Anlagen

ca. 5–15 ct/kWh

Preisunterschied Solar vs. Netz

je nach Standort und Tarif

ca. 50–200 €

Jährliche Ersparnis pro Haushalt

abhängig von Anlage und Verbrauch

Wichtig: Ihre Rechte

Was Sie als Mieter wissen und einfordern können

Die GGV ist gesetzlich geregelt. Als Mieter haben Sie klare Rechte – diese gelten unabhängig davon, wer die Anlage betreibt.

Freiwilligkeit

Die Teilnahme an der GGV ist freiwillig. Sie können den zusätzlichen Solarstromvertrag ablehnen und weiterhin nur von Ihrem bisherigen Netzanbieter versorgt werden.

Transparente Abrechnung

Der Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen klare Abrechnungen zu liefern – mit Angabe des Solarstromanteils, des Netzstromanteils und beider Preise.

Preisdeckel

Der Solarstrompreis darf den lokalen Grundversorgungstarif nicht überschreiten. Das ist gesetzlich festgelegt und schützt Sie vor überhöhten Preisen.

Versorgungssicherheit

Ihre Stromversorgung ist jederzeit gesichert. Das öffentliche Stromnetz bleibt als Backup immer aktiv – ein Ausfall durch die GGV ist nicht möglich.

Ansprechpartner

Sie haben das Recht, bei Fragen zu Ihrer Abrechnung oder Ihrem Vertrag einen klaren Ansprechpartner zu kennen. Bei PANELY ist das unser Mieter-Support.

Kein Zwang durch Vermieter

Ihr Vermieter darf die Teilnahme nicht als Bedingung für den Mietvertrag vorschreiben. Die GGV ist ein freiwilliges Zusatzangebot.

Häufige Fragen

Was Mieter am häufigsten fragen

Klare Antworten für Mieter ohne Vorkenntnisse.

Hinweis zu individuellen Unterschieden

GGV-Projekte können je nach Gebäude, Netzbetreiber und Betreiber im Detail unterschiedlich ausgestaltet sein. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Vertrag, Ihrer Abrechnung oder den Konditionen in Ihrem Haus wenden Sie sich bitte an PANELY direkt, an Ihre Hausverwaltung oder die auf Ihrer Abrechnung genannte Kontaktstelle.

Noch Fragen zu Ihrem Solarstrom?

Auf unserer Mieter-Seite finden Sie weitere Orientierung zu Verträgen, Preisen und Ihren Rechten. Oder schreiben Sie uns direkt.

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