Modelle

Vollversorgung vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Für Eigentümer und WEGs: Gleiche PV-Anlage – zwei Wege, den Solarstrom an Mieter zu bringen. Welches Modell passt zu Ihrem Haus?

Aktualisiert: Juli 2026 · ca. 8 Min.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vollversorgung (§ 42a EnWG): Ein Lieferant, eine Rechnung, Anspruch auf Mieterstromzuschlag.
  • GGV (§ 42b EnWG): Mieter behält Grundlieferant, zusätzlicher Solarvertrag – kein Mieterstromzuschlag.
  • • Beide Modelle: Teilnahme der Mieter ist freiwillig.

Entscheidungstabelle

Aspekt Vollversorgung GGV
Verträge (Mieter)Ein Stromvertrag mit VollversorgerGrundlieferant + GGV-Solarvertrag
AbrechnungEine Rechnung (Solar + Netz)Zwei Rechnungen
Mieterstromzuschlag (§ 21 EEG)JaNein
Smart Meter GatewayIn der Regel erforderlichJe nach Messkonzept
VerteilungsschlüsselMeist dynamisch nach VerbrauchStatisch oder dynamisch wählbar
Teilnahme MieterFreiwilligFreiwillig
Mieter behält LieferantenNein – Wechsel zum VollversorgerJa – Grundlieferant bleibt
Typische ZielgruppeMax. Förderung & einfache AbrechnungFlexibilität, zweiter Vertrag ok

Bilanzierung im Detail: Solarstromverteilung & Bilanzierung

Mieterstromzuschlag

Vollversorgung

Zusätzliche Vergütung pro an Mieter gelieferte kWh nach § 21 EEG. Höhe abhängig von kWp und Inbetriebnahmedatum.

GGV

Kein Anspruch auf Mieterstromzuschlag. Wirtschaftlichkeit über Solarverkaufspreis und Eigenverbrauchsquote.

Staffel und Beispielrechnung: EEG-Förderung & Mieterstromzuschlag

Für wen welches Modell?

Vollversorgung passt, wenn …

  • • Mieterstromzuschlag genutzt werden soll
  • • Eine Rechnung und ein Ansprechpartner gewünscht sind
  • • iMSys/SMG technisch umsetzbar ist

GGV passt, wenn …

  • • Mieter ihren Lieferanten behalten möchten
  • • Statischer Verteilungsschlüssel gewünscht ist
  • • Zuschlag entfällt – Solarverkauf reicht wirtschaftlich

Leistungen & Ratgeber

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