Recht & Regulierung
Mieterstrom: Vollversorgung und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Zwei Wege, Solarstrom im Mehrfamilienhaus an Mieter zu bringen – in einfachen Worten für Eigentümer und Mieter, mit den wichtigsten Vor- und Nachteilen.
Ob Mieterstrom über Vollversorgung oder über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) läuft, ändert den Alltag im Haus spürbar: anders werden Verträge, Zähler und Abrechnung aufgebaut. Die folgende Erklärung fokussiert darauf, was das für Sie als Eigentümer und für Mieterinnen und Mieter konkret bedeutet.
Kurz nur für Mieter: Vollversorgung für Mieter · GGV für Mieter
Versorgungsmodell festlegen - Vor dem Bau der Anlage
Bereits in der Planung der PV-Anlage muss festgelegt werden, ob das Projekt als Vollversorgung oder als GGV umgesetzt wird. Ein nachträglicher Wechsel des Versorgungsmodells bei einer bereits laufenden Anlage ist in der Praxis sehr aufwendig und mit hohen Kosten verbunden (Messkonzept, Netz, Verträge). Deshalb lohnt sich die Abstimmung mit Expertinnen und Experten frühzeitig.
Für Eigentümer: Was lohnt sich wofür?
Kurz gesagt: Vollversorgung bringt die klassische Mieterstrom-Förderung und oft einen schnelleren Projektweg. GGV verzichtet auf diese Förderung, kann dafür bei WEGs die Akzeptanz erhöhen, weil Mieter ihren bisherigen Stromanbieter behalten.
Vollversorgung
- Sie profitieren von der staatlichen Mieterstrom-Förderung (Mieterstromzuschlag nach EEG): für den an Mieter verkauften Solarstrom liegen die Sätze je nach Anlagengröße im Bereich von etwa 1,5 bis 2,5 Cent pro kWh – typischer Orientierungswert für viele Dachanlagen: rund 2,- ct/kWh. Details: EEG & Mieterstrom.
- Das Projekt lässt sich in der Regel zügiger und standardisierter umsetzen, weil ein durchgängiges Liefermodell (Solar plus Reststrom aus einer Hand) etablierte Prozesse bei Messung und Abrechnung nutzt.
- Mieter schließen in der Regel einen Stromliefervertrag beim Mieterstrom-Anbieter, der den gesamten Bedarf abdeckt (Solaranteil und ergänzender Netzstrom).
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
- Auf den Mieterstrom nach diesem Modell entfällt keine EEG-Mieterstrom-Förderung (kein Mieterstromzuschlag in der gleichen Form wie bei der Vollversorgung).
- Besonders interessant für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Mieter können ihren bisherigen Stromvertrag behalten und schließen nur einen zusätzlichen Vertrag für die Lieferung des Solarstroms aus der Hausanlage ab.
- Es gilt zu beachten: Bei einigen Netzbetreibern ist dieses Versorgungsmodell noch nicht umgesetzt worden und bringt somit eine längere Genehmigungsdauer mit sich.
Für Mieter: Was ändert sich im Alltag?
Bei Vollversorgung
Sie beziehen Ihren Strom in der Regel von einem Anbieter. Dieser liefert den Anteil aus der Dach-PV und deckt den Restbedarf über den öffentlichen Stromnetzbezug ab – abgerechnet in einem Vertrag. Ihre Rechte als Endkundin bzw. Endkunde (Information, Wechsel etc.) richten sich nach den üblichen Lieferantenregeln.
Bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung (GGV)
Sie behalten Ihren bisherigen Stromanbieter für den Strom aus dem öffentlichen Netz. Zusätzlich kommt ein Vertrag für den Solarstrom aus der Hausanlage hinzu.
So funktioniert die Versorgung in der Praxis: Ist gerade genug Solarstrom aus der PV-Anlage verfügbar – und bei Bedarf aus einem Batteriespeicher – werden Sie zuerst damit versorgt. Reicht das nicht aus, beziehen Sie den fehlenden Strom wie gewohnt über Ihren bestehenden Anbieter aus dem öffentlichen Netz.
Kurzvergleich
| Thema | Vollversorgung | GGV |
|---|---|---|
| Staatliche Mieterstrom-Förderung (EEG) | Ja – Zuschlag pro verkaufter kWh Solarstrom (Größen abhängig, oft rund 2,- ct/kWh als grobe Größenordnung) | Nein |
| Typisches Projekt | Oft schneller umsetzbar, klarer „ein Lieferant“-Ablauf | Oft interessant für WEG, wenn Mieter den alten Stromanbieter behalten sollen |
| Mieter: Verträge | In der Regel ein Liefervertrag für den gesamten Bedarf | Bestehender Stromvertrag bleibt; zusätzlich Vertrag für Solarstrom |
| Mieter: Woher kommt der Strom? | Solar und Reststrom aus einer organisatorischen Lieferbeziehung | Zuerst PV (und ggf. Speicher), danach Rest über den bisherigen Anbieter aus dem Netz |
Noch etwas Technik und Recht
Beide Modelle stehen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und brauchen ein passendes Messkonzept (häufig mit intelligentem Messsystem). Die genaue Ausgestaltung hängt von Anschluss, Gebäudestruktur und Betreiber ab.
Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Zweifel klären Sie die Machbarkeit mit Netzbetreiber und Fachleuten für Ihr konkretes Objekt.
Wie PANELY unterstützt
Wir begleiten Sie von der Wahl des Versorgungsmodells über Planung und Umsetzung bis zur laufenden Abrechnung – damit Messung, Verträge und Förderung (wo möglich) zusammenpassen und Sie nicht erst nachträglich umbauen müssen.
Modell für Ihr Gebäude klären?
Wir prüfen mit Ihnen, ob Vollversorgung oder GGV zu Ihrem Haus, Ihrer WEG und Ihren Zielen passt.
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