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Steuern & Recht

Steuerliche Behandlung von Mieterstrom

Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer – was Eigentümer bei Mieterstrom beachten müssen

11 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert: März 2026

Die steuerliche Behandlung von Mieterstrom ist ein wichtiges Thema für Immobilieneigentümer. Durch den Stromverkauf werden Sie zum Unternehmer im Sinne des Steuerrechts – mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Aspekte und Vereinfachungen, die seit 2023 gelten.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick. Steuerrecht ist komplex und individuell. Wir empfehlen dringend, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der Ihre spezifische Situation analysiert. PANELY arbeitet mit erfahrenen Steuerberatern zusammen und kann Sie bei Bedarf vermitteln.

Einkommensteuer

Einnahmen aus dem Stromverkauf sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wie Sie als Eigentümer auftreten:

Gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG)

Der Betrieb einer PV-Anlage mit Mieterstrom wird in der Regel als Gewerbebetrieb eingestuft:

Gewinnermittlung

Einnahmen:Stromverkauf + Mieterstromzuschlag + Einspeisevergütung
Ausgaben:Abschreibung, Wartung, Versicherung, etc.
Gewinn:= Einnahmen - Ausgaben
  • Gewinn unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz
  • Vereinfachte Gewinnermittlung durch EÜR möglich
  • Keine Buchführungspflicht bei Umsatz < 800.000 € und Gewinn < 80.000 €

Vereinfachung seit 2023

Wichtige Erleichterung: Für PV-Anlagen bis 30 kWp (bzw. 15 kWp pro Wohnung bei Mehrfamilienhäusern) entfällt seit dem Jahressteuergesetz 2022 die Einkommensteuerpflicht komplett!

Voraussetzungen für Steuerbefreiung:

  • Anlage auf/an einem Wohngebäude oder nicht-Wohngebäude
  • Leistung bis 30 kWp (brutto) insgesamt
  • Bei MFH: Max. 15 kWp pro Wohnung
  • Gilt auch für Bestandsanlagen

Umsatzsteuer

Regelbesteuerung vs. Kleinunternehmerregelung

Beim Stromverkauf werden Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Sie haben zwei Optionen:

Regelbesteuerung (19% USt)

Sie berechnen 19% Umsatzsteuer auf Ihre Stromverkäufe, können aber Vorsteuer aus Anschaffung und Betrieb abziehen.

Vorteil:

  • • Vorsteuerabzug bei Investition
  • • Effektiv ca. 16% Ersparnis

Nachteil:

  • • Monatliche USt-Voranmeldung
  • • Mehr Bürokratie

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Bei Umsatz unter 22.000 € im Jahr können Sie auf Umsatzsteuer verzichten.

Vorteil:

  • • Keine USt-Voranmeldung
  • • Weniger Aufwand

Nachteil:

  • • Kein Vorsteuerabzug
  • • Nur für kleine Anlagen sinnvoll

Nullsteuersatz seit 2023

Große Erleichterung: Seit dem 1. Januar 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer!

Das bedeutet:

  • 0% Umsatzsteuer beim Kauf der Anlage (keine 19% mehr)
  • Kein Vorsteuerabzug nötig/möglich
  • Keine Umsatzsteuer auf Stromverkäufe
  • Keine monatlichen USt-Voranmeldungen
  • Deutlich weniger Bürokratie

Gewerbesteuer

Freibetrag und Berechnung

Grundsätzlich ist der Betrieb einer PV-Anlage gewerbesteuerpflichtig. Allerdings gibt es einen Freibetrag:

Freibetrag (Einzelperson):24.500 €
Freibetrag (Personengesellschaft):24.500 €

Erst wenn der Gewerbeertrag (nicht Umsatz!) diese Grenze überschreitet, fällt Gewerbesteuer an.

Beispielrechnung:

Einnahmen aus Mieterstrom:8.600 €
Betriebsausgaben:-2.600 €
Gewerbeertrag:6.000 €
Unter Freibetrag →Keine Gewerbesteuer!

Abschreibung der PV-Anlage

Lineare Abschreibung

Die Investitionskosten für die PV-Anlage können steuerlich abgeschrieben werden:

Nutzungsdauer

20 Jahre

Lineare Abschreibung mit 5% pro Jahr

Beispiel

Investition:80.000 €
Abschreibung/Jahr:4.000 €
  • Abschreibung mindert den steuerpflichtigen Gewinn
  • Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) möglich
  • Degressive Abschreibung aktuell nicht möglich

Welche Rechtsform für Mieterstrom?

Privatperson / Einzelunternehmer

Geeignet für: Einzeleigentümer

Vorteile:

  • Einfache Verwaltung
  • Keine separate Buchführung
  • Gewinnausschüttung flexibel

Nachteile:

  • Persönliche Haftung
  • Einkommensteuer auf Gewinn

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Geeignet für: Mehrere Eigentümer / WEG

Vorteile:

  • Einfache Gründung
  • Keine Kosten
  • Gewinne werden anteilig versteuert

Nachteile:

  • Persönliche Haftung aller Gesellschafter
  • Gesamtschuldnerisch

GmbH

Geeignet für: Große Projekte / mehrere Immobilien

Vorteile:

  • Haftungsbeschränkung
  • Professioneller Auftritt
  • Gewinnthesaurierung möglich

Nachteile:

  • Hohe Gründungskosten
  • Aufwendige Buchführung
  • Körperschaftsteuer

PANELY kümmert sich um Ihre Steuern

Die steuerliche Behandlung von Mieterstrom muss kein Hindernis sein. PANELY arbeitet mit erfahrenen Steuerberatern zusammen und liefert Ihnen alle notwendigen Unterlagen für Ihre Steuererklärung – übersichtlich aufbereitet und jederzeit abrufbar in unserem Portal.

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