Recht & Finanzen
Steuerliche Behandlung
ESt, USt und GewSt im Mieterstrom-Kontext – Orientierung für Eigentümer, keine individuelle Beratung.
Aktualisiert: Juli 2026 · ca. 7 Min.
Das Wichtigste in Kürze
- • Mieterstrom-Erlöse können ESt-pflichtig sein – abhängig von Rechtsform und Betriebsstätte.
- • USt: Stromlieferung ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (Regelsteuersatz); Kleinunternehmerregelung möglich.
- • GewSt: relevant bei gewerblicher Struktur; reine Vermietung oft anders als aktiver Betrieb.
- • Contracting (Pacht) vs. Eigentum ändert, wer welche Steuerpflichten trägt.
Einkommensteuer (ESt)
Verkaufserlöse aus Mieterstrom (Solar an Mieter, ggf. Zuschlag, Einspeisung) können als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder – bei gewerblicher Ausgestaltung – als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufen sein.
- Abschreibung (AfA) der PV-Anlage bei Eigentum über Nutzungsdauer
- Betriebskosten (Wartung, Versicherung, Messung) als Werbungskosten
- Bei Contracting: Pachteinnahmen statt Stromverkaufserlöse beim Eigentümer
Umsatzsteuer (USt)
Stromlieferung an Endverbraucher unterliegt in der Regel der Umsatzsteuer (19 %). Wer als Eigentümer selbst liefert oder über eine Struktur abrechnet, muss USt-Fragen klären – insbesondere Vorsteuerabzug bei Investition.
Typische Punkte
- • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) – kein USt-Ausweis, kein Vorsteuerabzug
- • Option zur USt-Pflicht bei Vermietung mit PV oft sinnvoll für Vorsteuer
- • Mieterstromanbieter (PANELY) übernimmt USt bei Vollversorgung/GGV als Lieferant
Gewerbesteuer (GewSt)
Reine Dachverpachtung ohne operativen Stromvertrieb löst beim Eigentümer oft keine Gewerbesteuer aus. Aktiver Mieterstrombetrieb in eigener Verantwortung kann dagegen gewerblich sein. Bei Contracting mit PANELY als Betreiber entfällt die Gewerbesteuer-Pflicht typischerweise beim Eigentümer.
Contracting vs. Eigentum
Contracting (Pacht)
Eigentümer erhält Pacht – steuerlich oft als Miet-/Pachteinnahmen. PANELY trägt USt und GewSt des Stromvertriebs.
Eigentum & Eigenbetrieb
Volle ESt/USt/GewSt-Komplexität beim Eigentümer oder einer eigens gegründeten Struktur. Oft mit Steuerberater früh planen.
Wirtschaftliche Einordnung: Wirtschaftlichkeit
Keine Steuerberatung
Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Einzelheiten hängen von Rechtsform, Beteiligungsstruktur, Freibeträgen und dem jeweiligen Bundesland ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, bevor Sie investieren oder Verträge abschließen.
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