Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom
Was Eigentümer und Verwalter verdienen können – und welche laufenden Kosten realistisch sind. Mit durchgängigen Beispielzahlen für ein typisches Mehrfamilienhaus.
Aktualisiert: Juli 2026 · ca. 7 Min.
Das Wichtigste in Kürze
- • Mieterstrom ersetzt teils teure Einspeisung durch direkten Verkauf an Mieter – oft der größte Hebel neben Förderung.
- • Der Mieterstromzuschlag nach § 21 EEG gilt nur bei Vollversorgung, nicht bei GGV.
- • Rendite hängt von Teilnahmequote, Modellwahl, Investitionsform und Betriebskosten ab.
- • Individuelle Projekte bitte im Rechner oder mit Beratung prüfen – keine pauschale Garantie.
Einnahmequellen
Beim Mieterstrom fließen mehrere Einnahmeströme zusammen. Nicht jeder gilt in beiden Modellen gleich.
Verkauf Solarstrom an Mieter
Der Dachstrom wird zu einem vereinbarten Arbeitspreis (unter Grundversorgung) an teilnehmende Wohneinheiten geliefert. Höhere Teilnahme = mehr nutzbarer Solarstrom.
Mieterstromzuschlag (§ 21 EEG)
Zusätzliche Vergütung pro an Mieter gelieferte kWh – nur bei Vollversorgung. GGV (§ 42b EnWG) hat keinen Anspruch.
Nur Vollversorgung
Einspeisevergütung
PV-Überschuss, der nicht im Haus genutzt wird, wird ins Netz eingespeist und vergütet – Fallback, wenn Eigenverbrauch niedrig ist.
Contracting-Pacht
Wenn PANELY investiert: jährliche Pacht für Dachfläche statt eigener Stromverkaufserlöse. Planbare Cashflows ohne Eigenkapital.
Kosten & laufender Aufwand
Neben Investition (oder Contracting) entstehen Betriebskosten. Diese sollten in jeder Kalkulation eingehen:
- Wartung & Inspektion der PV-Anlage (Details: Wartung & Betrieb)
- Versicherung (Betriebshaftpflicht, ggf. Ertragsausfall)
- Messstellenbetrieb und Smart-Meter-Gateway bei Vollversorgung
- Abrechnung, Kundenservice, Vertragsverwaltung
- Netzentgelte und Umlagen für Reststrombezug der Mieter
Vertiefung zu laufenden Betriebskosten: Wartung & Betrieb
Mieterstromzuschlag (nur Vollversorgung)
Der Zuschlag nach § 21 EEG belohnt die direkte Lieferung von PV-Strom an Mieter – aber nur, wenn ein anerkannter Mieterstromlieferant (Vollversorger) die Belieferung übernimmt. Bei der GGV entfällt er.
Höhe und Staffelung hängen von Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum ab; die BNetzA passt Sätze halbjährlich an. Aktuelle Werte und Rechenlogik: EEG-Förderung & Mieterstromzuschlag.
Beispielrechnung
Annahmen aus unserem Referenzgebäude: 24 WE, 50 kWp, 45.000 kWh/Jahr. Etwa 55 % der Erzeugung gehen an Mieter (24.750 kWh).
Einnahmen (Jahr, grob)
- Solarverkauf (22 ct/kWh)5.445 €
- Mieterstromzuschlag (~2.24 ct/kWh)555 €
Kosten (Jahr, grob)
- Betrieb & Verwaltung−2.400 €
- Überschuss vor Investition3.600 €
Beispielrechnungen sind vereinfacht und keine Investitions- oder Rechtsberatung. Individuelle Ergebnisse weichen ab.
Wirtschaftlichkeit für Ihr Objekt
Im Rechner können Sie Anlagengröße, Teilnahmequote und Modell anpassen – mit aktuellen Zuschlagssätzen.
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